Die gesetzlichen Krankenkassen geben ihre Zustimmung zur vollständigen Kostenübernahme einer Behandlung dann, wenn der Anfangsbefund eine Beeinträchtigung der Gesundheit [Kauen, Sprechen, Abbeißen] bedeutet. Dies kann auch die Kieferorthopädie Erwachsener betreffen, wenn nur in Zusammenarbeit mit der Kieferchirurgie ein stabiler Biß eingestellt werden kann.
Seit dem 1.1.2002 legt die Verordnung der kieferorthopädischen Indikationsgruppen auf den Millimeter genau fest, ab wann für die Krankenkassen ein Fall «ausgegrenzt» werden muß. Das heißt, obwohl aus medizinischer Sicht eine kieferorthopädische Behandlung durchaus sinnvoll sein kann und von den Patienten gewünscht wird, muß privat abgerechnet werden. Wir sind natürlich gern bereit, Ihnen Fragen zu diesem Thema zu beantworten und zu beraten.